ADAC - Private Mitgliedschaft
Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen geblieben ist und der Schadenort mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfsfahrzeugen erreichbar ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zu lassungspflichtige Kraftfahrzeuge.Eingeschlossen ist der mitgeführte Anhänger mit nicht^mehr als einer Achse. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00m voneinander entfernt gelten als eine Achse. Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz), bis zu 2,55m Breite, insgesamt bis zu 10m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2m Höhe und bis zu 7,5t. Alle ange gebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Nicht geschützt sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte / sichergestellte Fahrzeuge (oder deren Ladung), Fahrzeuge bei gewerbs mäßigen Personenbeförderungen (Ausnahme Taxis), bei Probe- und Überführungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung) sowie nicht zugelassene Fahrzeuge.