Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand 

1.1 Die Michel Development & Consulting GmbH & Co. KG (nachfolgend „MICHEL“ genannt) bietet eine umfassende Softwarelösung für das effektive Management von Dienstplänen (nachfolgend „ANWENDUNG“ genannt) an. 

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung der ANWENDUNG zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über eine Telekommunikationsverbindung, die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die unter Nutzung der ANWENDUNG erzeugten Daten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlich Daten (nachfolgend „ANWENDUNGSDATEN“ genannt) und die Einräumung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG durch MICHEL gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „VP“ genannt) gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 

1.3 Die Bereitstellung eines Internetzuganges für den VP und die zu dem VP angelegten Nutzer ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der VP und die zu dem VP angelegten Nutzer sind allein für die Schaffung der in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der ANWENDUNG notwendigen technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Hardware sowie des jeweils verwendeten Internetzugangs einschließlich der Telekommunikationsverbindung zwischen der verwendeten Hardware zu MICHEL bis zum Übergabezeitpunkt. 
 
2. Angaben zu MICHEL 

Michel Development & Consulting GmbH & Co.KG 
Rennweg 60
56626 Andernach
 
Tel.: 02632 – 49094 – 0
Fax: 02632 – 49094 – 54
 
info@michel-consulting.de

Handelsregister Koblenz HRA 13094
Kompl.: Michel Development GmbH
Handelsregister Koblenz HRB 14981
Geschäftsführer: Christian Michel
 
3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

3.1 MICHEL behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern. Über derartige Änderungen wird MICHEL den VP mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform in Kenntnis setzen. Sofern der VP nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle des Widerspruchs des VP wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird MICHEL den VP auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen hinweisen. 

4. Zugriff auf bereitgestellte ANWENDUNG 

4.1 Handelt es sich bei dem VP um eine natürliche Person, so nutzt der VP die bereitgestellte ANWENDUNG selbst als Hauptnutzer. Handelt es sich bei dem VP um eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist von dem VP eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person als Hauptnutzer anzugeben, der die bereitgestellte ANWENDUNG für den VP nutzt. MICHEL ist berechtigt, jederzeit von dem VP einen schriftlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung des Hauptnutzers anzufragen, der MICHEL dann durch den VP unverzüglich zu übersenden ist. 

4.2 Nach Anmeldung bei der ANWENDUNG hat der VP als Hauptnutzer bzw. der Hauptnutzer die Möglichkeit, weitere Administrativ- und/oder Nebennutzer in der ANWENDUNG anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen. Die hierzu geltenden Bedingungen ergeben sich aus der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden ANWENDUNG und den in dieser formulierten Angaben. 

4.3 Die von dem VP als Hauptnutzer bzw. dem Hauptnutzer eingerichteten Administrativnutzer haben – ebenfalls im Rahmen der in der ANWENDUNG vorgegebenen Möglichkeiten – ihrerseits die Möglichkeit, in der ANWENDUNG weitere Nebennutzer anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen. 

4.4 Der VP kann Hauptnutzer, Administrativ- und/oder Nebennutzer jederzeit über die ANWENDUNG entfernen oder deaktivieren. Auf Wunsch des VP kann eine entsprechende Entfernung und/oder Deaktivierung, gegen Tragung der damit entstehenden Kosten durch den VP und nach Auftrag in Schriftform, durch MICHEL vorgenommen werden. 

5. Vertragsschluss 

5.1 Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von MICHEL kann ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung der ANWENDUNG gestellt und per Datenfernübertragung an MICHEL abgesendet werden. 

5.2 Die im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Daten werden von MICHEL auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von MICHEL vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von MICHEL keine sonstigen Bedenken, registriert MICHEL den VP und benachrichtigt den VP hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den VP abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der ANWENDUNG. 

5.3 Durch Anklicken des in der Benachrichtigungs-E-Mail enthaltenen Hyperlinks wird der VP erstmalig zu der ANWENDUNG weitergeleitet. Dort kann der VP über eine Eingabemaske einen Hauptnutzer anlegen und für diesen einen Administratornamen und ein Administratorkennwort festlegen. 

5.4 VP kann nur sein, wer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Die Unternehmereigenschaft des VP ist MICHEL auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes nachzuweisen, aus der die unternehmerische Tätigkeit des VP eindeutig erkennbar ist. 

5.5 Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. MICHEL  ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen. 

5.6 VP stimmt dem Übergang der Geschäftstätigkeit und der vertraglichen Vereinbarungen an ein anderes Unternehmen als MICHEL ausdrücklich zu. Der Wechsel des Unternehmens, das ANWENDUNG anbietet, führt zu keinem außerordentlichem Kündigungsgrund. 


6. Bereitstellung der ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN 

6.1 MICHEL  hält ab Vertragsschluss auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend „SERVER“ genannt) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. 

6.2 MICHEL  stellt sicher, dass die bereitgestellte ANWENDUNG 
  • für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, 
  • während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, 
  • insbesondere frei von Viren, anderweitigen Schadprogrammen und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der ANWENDUNG zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. 
6.3 MICHEL  sorgt dafür, dass die von ihr hergestellte ANWENDUNG stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. MICHEL  hält auf dem SERVER ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die ANWENDUNGSDATEN bereit. 

6.4 Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden von MICHEL  auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. 

6.5 Übergabepunkt für die ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von MICHEL

7. Änderungen an ANWENDUNG oder System von MICHEL 

7.1 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung der ANWENDUNG und/oder mit Änderungen an dem technischen System von MICHEL eine beschränkend wirkende Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des VP und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird MICHEL dies dem VP spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der VP der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Bestandteil dieses Vertrages. MICHEL  wird den VP bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen. 


8. Verfügbarkeit 

8.1 MICHEL schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des VP und der zu dem VP angelegten Nutzer, die gesamten Funktionalitäten der ANWENDUNG sowie die ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zu nutzen. 

8.2 Die Verfügbarkeit gilt auch als gegeben in Zeiträumen während 
  • Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von MICHEL  oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der ANWENDUNG erforderlichen technischen Infrastruktur; 
  • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von MICHEL  oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht sind; 
  • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch. 
8.3 MICHEL  gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5% im Kalendermonatsmittel. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 8.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berücksichtigt. 

8.4 In Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit ist MICHEL  berechtigt, ANWENDUNG und/oder SERVER zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind von MICHEL mit dem VP zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der VP seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der VP erteilt bereits mit Vertragsschluss seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Freitag von 03:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie nach Ankündigung besteht. 

8.5 Wenn und soweit der VP in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit die ANWENDUNG nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der ANWENDUNG in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zu einer Reduzierung oder Einstellung der Leistung, besteht für den VP kein Anspruch gegen MICHEL auf Mangelhaftung oder Schadensersatz. 

9. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten 

9.1 Gerät MICHEL mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der ANWENDUNG in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 25. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der VP ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MICHEL nicht innerhalb einer vom VP gesetzten zweiwöchigen Nachfrist die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt. 

9.2 Kommt MICHEL nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach Ziffer 18. anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN dem VP nicht in dem vereinbarten Umfang und/oder der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. 

9.3 Hat MICHEL  die Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten zu vertreten, so kann der VP ferner Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer 25. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertrages geltend machen. 

10. Sonstige Leistungen von MICHEL 

10.1 MICHEL stellt dem VP bei Vertragsbeginn die zu der ANWENDUNG abrufbare Online-Dokumentation für die ANWENDUNG zur Verfügung. Der VP ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online-Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Online-Dokumentation entsprechend. 

10.2 Weitere Leistungen von MICHEL können zwischen den Parteien jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen betreffend die ANWENDUNG oder die Sperrung oder Entfernung einzelner für den VP angelegten Administrativ- und/oder Nebennutzer. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwandes zu den im Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung allgemein geltenden Preisen von MICHEL erbracht. 

11. Nutzungsrechte an der ANWENDUNG 

11.1 Der VP erhält an der ANWENDUNG einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 

11.2 Eine Überlassung der ANWENDUNG an den VP erfolgt nicht. Insbesondere erfolgt keine Übergabe von Software oder eines Quellcodes. Der VP darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen und in diesem Zusammenhang auf diese zugreifen. 

11.3 Der VP ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern MICHEL sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außerstande ist. Dieses Selbsthilferecht beinhaltet ausdrücklich nicht einen Anspruch auf Herausgabe der ANWENDUNG, von Software oder eines Quellcodes. 

11.4 Sofern MICHEL während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese. 

11.5 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem VP eingeräumt werden, stehen dem VP nicht zu. Insbesondere ist der VP nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen und/oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG anderweitig Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder die ANWENDUNG oder den Zugang zu der ANWENDUNG zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. 

12. Verpflichtung des VP zur sicheren Nutzung 

12.1 Der VP trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern. 

12.2 Der VP haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden. 

13. Pflichtverletzungen durch den VP 

13.1 Verletzt der VP die Regelungen unter Ziffer 11. und/oder Ziffer 12. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann MICHEL den Zugriff des VP und aller zu diesem angelegten Nutzer auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. 

13.2 Verstößt der VP rechtswidrig gegen Ziffer 12.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist MICHEL berechtigt, die dadurch betroffenen ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch einen der zu dem VP angelegten Nutzer hat der VP MICHEL auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den entsprechenden Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. 

13.3 Verletzt der VP trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von MICHEL weiterhin oder wiederholt die Regelungen unter Ziffern 11. und/oder 12. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und hat der VP dies zu vertreten, so kann MICHEL den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
 
13.4 Für jeden Fall, in dem der VP die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der VP jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale nach Ziffer 18. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. Bei zusätzlicher Geltendmachung von Schadensersatz wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 

13.5 Hat der VP die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann MICHEL Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 18. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend machen. 

14. Rechte des VP an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken 

14.1 Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des VP und/oder der zu dem VP angelegten Nutzer, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, auf dem SERVER von MICHEL eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem VP zu. Der VP bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken und/oder Datenbankwerke. Sofern diese nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gelöscht wurden. 

15. Haftung für Rechte Dritter 

15.1 MICHEL wird den VP von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und dem VP in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf dessen ANWENDUNGSDATEN ermöglichen. 

15.2 MICHEL haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den VP und/oder der zu dem VP angelegten Nutzer. Insbesondere nicht, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In jedem derartigen Fall stellt der VP MICHEL auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Hierzu zählen auch eventuelle Ansprüche von zu dem VP angemeldeten Nutzern, die mit der Nutzung der ANWENDUNG im Zusammenhang stehen. 

16. Vertragsbeginn und Laufzeit 

16.1 Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der ANWENDUNG beginnt mit Zugang der in Ziffer 5.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Bestätigungs-E-Mail und läuft zunächst für die Dauer einer Testphase von 15 Tagen. 

16.2 Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf dieser Testphase und muss von dem VP nicht schriftlich gekündigt werden. Der Beginn des Vertrages erfolgt mit der Freischaltung durch VP während oder nach der Testphase. 

17. Vertragsbeendigung 

17.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Nutzungsvertrag um weitere zwölf Monate.

17.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für MICHEL insbesondere dann vor, wenn der VP mit der Entrichtung der Nutzungsvergütung seit zwei Monaten in Verzug ist. 

17.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. 

17.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der VP und alle zu dem VP angelegten Nutzer verlieren die Berechtigung zur Nutzung der ANWENDUNG. MICHEL behält sich vor, den Administratornamen und das Administratorkennwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. 

17.5 MICHEL wird dem VP die von dem VP und/oder den zu dem VP angelegten Nutzern auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN auf DVD-ROM gegen eine angemessene Aufwandsvergütung zur Verfügung stellen. 

18. Vergütung 

18.1 Für die Dauer einer Testphase von 15 Tagen nach Abschluss des Vertrages stellt MICHEL dem VP die ANWENDUNG sowie den Speicherplatz für die ANWENDUNGSDATEN nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenfrei zur Verfügung. 

18.2 Nach Ablauf der unter Ziffer 18.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Testphase zahlt der VP für die Zurverfügungstellung von ANWENDUNG und Speicherplatz einschließlich der Datensicherung durch MICHEL je nach vertraglicher Vereinbarung eine jährliche Nutzungsvergütung, deren Höhe sich aus der Preisliste von MICHEL in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und später jeweils gültigen Fassung ergibt. 

18.3 Die jährliche Vergütung errechnet sich, sofern nicht abweichend vereinbart oder in der Preisliste angegeben, aus einer Pauschale, deren Höhe sich aus der Anzahl der aktiv über das System verwalteten Mitarbeiter des VP und der Leistungsstufe ergibt und setzt sich aus einmaligen Basiskosten und jährlich wiederkehrenden Nutzungsentgelten zusammen.

18.4 Mit der Zahlung der vereinbarten Nutzungsvergütung sind die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen von MICHEL im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG abgegolten. 

18.5 MICHEL ist berechtigt, die unter Ziffer 18.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Pauschalen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von [30 Kalendertagen] zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten erhöht haben. Sofern die mitgeteilte Erhöhung eine Erhöhung der aktuell gültigen Pauschale um mehr als 5 % bedeutet, hat der VP das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird MICHEL den VP zusammen mit der jeweiligen Ankündigung hinweisen. 

18.6 Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von MICHEL nach Aufwand zu den jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen von MICHEL in Rechnung gestellt. 

18.7 Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet. 

19. Zahlung 

19.1 MICHEL stellt dem VP die geschuldete jährliche Nutzungsvergütung als Vorauszahlung zu Beginn des Vertragsverhältnisses in Rechnung. 

19.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach deren Zugang beim VP zur Zahlung fällig. 

19.3 Der VP ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der VP nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

20. Verantwortung für die Zugangsdaten 

20.1 Die dem VP und/oder den zu dem VP angemeldeten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. 

20.2 Es liegt in der Verantwortung des VP, sicherzustellen, dass die Nutzung der ANWENDUNG ausschließlich durch den VP und/oder durch die zu dem VP angelegten Nutzer erfolgt. 

20.3 Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder in der Zukunft bekannt werden könnten, werden der VP und der jeweilige Nutzer MICHEL hierüber unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen und die jeweiligen Zugangsdaten unverzüglich über die ANWENDUNG ändern. 

20.4 Der VP haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten und/oder denen eines zu dem VP angelegten Nutzers ausgeführt wird. 

21. Pflichten und Obliegenheiten des VP 

21.1 Der VP wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der VP 
  • keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von MICHEL betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von MICHEL unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern; 
  • den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen; 
  • MICHEL von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch den VP beruhen oder die sich aus von VP verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind; 
  • die zu dem VP angelegten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten; 
  • dafür Sorge tragen, dass etwa bei der Übermittlung von Texten und/oder Daten Dritter auf den SERVER von MICHEL alle Rechte Dritter an dem verwendeten Material beachtet werden; 
  • die nach Ziffer 22.2 erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der VP bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und/oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; 
  • Daten und Informationen vor Übersendung an MICHEL auf Viren prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen; 
  • Mängel an Vertragsleistungen MICHEL unverzüglich anzeigen. Unterlässt der VP die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die der VP zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. Mitverschulden dar. Soweit MICHEL infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der VP nicht berechtigt, die Pauschale nach Ziffer 18.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der VP hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; 
  • die nach Ziffer 18. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen; 
  • wenn der VP zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten an MICHEL übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen; 
22. Datenschutz und Datensicherheit 

22.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

22.2 Erhebt, verarbeitet und/oder nutzt/nutzen der VP und/oder zu dem VP angelegte Nutzer personenbezogene Daten, so steht der VP dafür ein, dass er bzw. der jeweilige Nutzer dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes MICHEL von Ansprüchen Dritter frei. 

22.3 MICHEL wird Daten von VP oder VP zuordnenbare Daten nur in dem von dem Vertragszweck gedeckten Umfang erheben, verarbeiten und nutzen. VP stimmt dem zu.

22.4 Die Verpflichtung nach Abs. 1 bis 3 besteht, solange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von MICHEL liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

22.5 VP und MICHEL verpflichten sich, eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AVV) zeitnah nach Abschluss des Nutzungsvertrags MICHEL abzuschließen. VP wird die AVV zweifach ausdrucken, unterzeichnen und per Post zur Gegenzeichnung an MICHEL übermitteln. MICHEL wird ein gegengezeichnetes Exemplar an VP umgehend zurück senden.

22.6 Die AVV geht diesen AGB und der Nutzungsvereinbarung insgesamt im Falle von Unklarheiten vor.

23. Geheimhaltung 

23.1 Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch MICHEL vertraulich zu behandeln sind insbesondere ANWENDUNGSDATEN, soweit MICHEL von diesen Kenntnis erlangt. 

23.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 23.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass diese 
  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; 
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; 
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist. 
23.3 Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben. Hiervon ausgenommen ist die Berechtigung von DEJORIS, die Zusammenarbeit mit dem VP als Referenz in der dafür vorgesehenen Position der Internetpräsenz von MICHEL zu benennen. 

23.4 Die Verpflichtungen nach Ziffer 23.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 23.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgewiesen ist. 

24. Haftung 

24.1 MICHEL haftet gegenüber dem VP bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von MICHEL sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 

24.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MICHEL im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 

24.3 Im Übrigen haftet MICHEL nur, soweit MICHEL eine wesentliche Vertragspflicht, d. h. eine sog. Kardinalpflicht, verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz derjenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss, d. h. vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Die verschuldensunabhängige Haftung von MICHEL auf Schadensersatz nach § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
 
24.4 Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr ist zulässig. 

24.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

25. Höhere Gewalt 

25.1 MICHEL ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt nicht verpflichtet. Insbesondere sind folgende Umstände als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: 
  • von MICHEL nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, 
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, 
  • über sechs Wochen andauernder und von MICHEL nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, 
  • nicht von MICHEL beeinflussbare technische Probleme des Internets. Dies gilt nicht, sofern und soweit MICHEL die Telekommunikationsleistung mit anbietet. 
25.2 Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

26. Vertragsübertragung

26.1 MICHEL ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen (nachfolgend „neuer Anbieter“ genannt) als neuen Anbieter der ANWENDUNG zu übertragen, wenn:

26.2 MICHEL auf den neuen Anbieter zugleich den Betrieb der gesamten ANWENDUNG überträgt;

26.3 der Betrieb der ANWENDUNG ein wesentlicher Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des neuen Anbieters ist;

26.4 der neue Anbieter sich dazu verpflichtet, die für europäische Unternehmen innerhalb der EU geltenden Datenschutzbestimmungen bzw. die für nicht europäische Unternehmen innerhalb der EU akzeptierten datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

26.5 Für den Fall, dass die Voraussetzungen gem. vorstehender Ziff. 26.1. vorliegen und MICHEL die ANWENDUNG auf einen neuen Anbieter zu übertragen beabsichtigt, verpflichtet sich VP bereits jetzt dazu, auf entsprechende Anfrage von MICHEL alle für eine solche Übertragung auf den neuen Anbieter erforderlichen, insb. datenschutzrechtlichen Erklärungen abzugeben.

26.6 Die Übertragung wird VP unverzüglich nach deren Umsetzung durch MICHEL und den neuen Anbieter per E-Mail unter Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen gem. Ziff. 26.1. mitgeteilt.

26.7 Eine Übertragung der ANWENDUNG unter den Voraussetzungen gem. Ziff. 26.1 berechtigt VP nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

27. Schlussbestimmungen 

27.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). 

27.2 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG abgegeben werden, in Schriftform oder in Textform per E-Mail abzugeben. 

27.3 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung. 

27.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstands-Vereinbarung zulässig ist, Remagen. 
 


Stand: November 2021
Diese AGB sind das geistige Eigentum der Michel Development & Consulting GmbH & Co.KG und dürfen nicht – auch nicht in Auszügen oder paraphrasiert – anderweitig verwendet werden.